+49 6226 78908 - 0 Mo. - Fr. 9:00 - 17:00 Uhr info@vibtec.de Im Rohrbusch 17, 74939 Zuzenhausen
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Zuzenhausen / BW / Deutschland
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. VIBTEC GmbH Engineering and Testing (im Folgenden abgekürzt als VIBTEC GmbH)

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für den rechtsgeschäftlichen Verkehr der Fa. VIBTEC GmbH mit Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Alle von der Fa. VIBTEC GmbH erbrachten Leistungen für die in 1.1. bezeichneten Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Auftragsbedingungen. Sie gelten somit bis auf Widerruf auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.3. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf entgegenstehende eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.4. Abweichungen von diesen Auftragsbedingungen sind nur wirksam, wenn von der Fa. VIBTEC GmbH sie schriftlich bestätigt werden und gelten nur .

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Die Angebote der Fa. VIBTEC GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Auftragserteilungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Fa. VIBTEC GmbH.

2.2. Die Angestellten der Fa. VIBTEC GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.

3. Ausführung von Aufträgen

3.1. Angenommene Aufträge werden nach den anerkannten, im Zeitpunkt der Ausführung geltenden Regeln der Technik ausgeführt. Eine Gewähr für die technischen Regeln selbst wird nicht übernommen.

3.2. Die Fa. VIBTEC GmbH ist berechtigt ihre Leistungen durch sorgfältig ausgesuchte und geeignet erscheinende Unterauftragnehmer ausführen zu lassen.

3.3. Leisten der Auftraggeber oder durch ihn eingeschaltete Dritte Hilfe zur Ausführung von Aufträgen, so müssen die einschlägigen aktuellen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Verwaltungsrichtlinien, VDE Bestimmungen, DIN Normen u.a.) beachtet werden. Die Fa. VIBTEC GmbH übernimmt insoweit keine Verantwortung.

4. Fristen und Termine

4.1. Auftragsfristen und –termine sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart oder von der Fa. VIBTEC GmbH schriftlich bestätigt wurde.

4.2. Sofern die Fa. VIBTEC GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von bis zu höchstens 25% der Vergütung für den Auftrag, jedoch nicht über 5% pro vollendete Verzugswoche hinaus. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.

5. Gewährleistung

5.1. Die Gewährleistung erfolgt nur für Leistungen, die ausdrücklich Gegenstand des vereinbarten Auftrages sind. Sofern der Auftrag nur die Prüfung von Teilen einer Gesamtanlage betrifft übernimmt die Fa. VIBTEC GmbH keine Gewähr für die Ordnungsmäßigkeit, einwandfreie Beschaffenheit und das Funktionieren der Gesamtanlage.

5.2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Bei deren Fehlschlagen ist der Auftraggeber jedoch zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) berechtigt.

5.3. Für Aufwendungsersatzansprüche nach §633 Abs.2 Satz 2 BGB gelten die in Ziffer 6.3 bestimmten summenmäßigen Beschränkungen.

6. Haftungsbeschränkung

6.1. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die Fa. VIBTEC GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

6.2. Jede Haftung der Fa. VIBTEC GmbH ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3. Soweit die Fa. VIBTEC GmbH für unmittelbare oder mittelbare Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet, ist die Haftung begrenzt je Auftrag auf einen Betrag von höchstens 1.000.000,00 Euro für Personenschäden und 250.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden.

6.4. Höhere Haftungssummen als in Ziff. 6.3 genannten können auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers insoweit vereinbart werden, als die Fa. VIBTEC GmbH in der Lage ist, hierfür Deckungsschutz im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung zu erhalten. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.

7. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

7.1. Alle Vergütungsangaben verstehen sich, falls schriftlich nichts anderes vereinbart ist, netto. Die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer kommt, sofern nicht ein Befreiungstatbestand vorliegt, hinzu.

7.2. Die Vergütung ist nach Ausführung des Auftrags und Rechnungsstellung, spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, deren Vergütung 1000 Euro übersteigt, kann die Fa. VIBTEC GmbH entsprechend dem angefallenen Aufwand Teilzahlungen in Rechnung stellen, die innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind.

7.3. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

8. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz

8.1. Die Fa. VIBTEC GmbH verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr durch den Auftrag zur Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftraggeber, soweit diese nicht offenkundig oder allgemein bekannt sind.

8.2. Die Fa. VIBTEC GmbH ist berechtigt, von schriftlichen Unterlagen des Auftraggebers, die zur Einsicht überlassen oder für die Durchführung von Aufträgen übergeben werden, Abschriften für ihre Akten zu fertigen.

8.3. Die Urheberrechte an allen von ihr erstellten Berechnungen, Prüfungsergebnissen, etc. behält sich die Fa. VIBTEC GmbH ausdrücklich vor.

8.4. Die Fa. VIBTEC GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Auftrags notwendigen Daten – auch zur Person des Auftraggebers – zum Zwecke der automatischen Verarbeitung zu speichern. Der Auftraggeber nimmt hiervon Kenntnis. Von einer besonderen Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§26 Abs. 1 BDSG) kann somit abgesehen werden. Genauere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie jederzeit in der Datenschutzerklärung und -information unter www.vibtec.de.

9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

9.1. Auf das Vertragsverhältnis, seine Auslegung und sämtliche sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

9.2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. §§ 1 ff HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist der Sitz der Fa. VIBTEC GmbH (Sinsheim) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

9.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Stand: 17.06.2019