Beschreibung
In der Resonanzdauerprüfung erzeugt der Shaker eine harmonische Sinusschwingung mit fester Frequenz, im Gegensatz zur gleitenden Frequenz der Sinusschwingung bei der Gleitsinusdauerprüfung. Die Prüffrequenz der Resonanzdauerprüfung entspricht dabei der Eigenfrequenz des Prüflings. Die Eigenfrequenzen des Prüflings werden üblicherweise vor der Dauerprüfung in einer Resonanzuntersuchung auf dem Shaker bestimmt.
Falls sich während der Resonanzdauerprüfung die Eigenfrequenz des Prüflings ändert (aufgrund der Änderung dessen mechanischer Struktur), wird die Prüffrequenz automatisch der Eigenfrequenz nachgeführt. Damit ist sichergestellt, dass der Prüfling stets in Resonanz schwingt und die richtige Beanspruchung erfährt.
Resonanzdauerprüfungen sind häufig Dauerfestigkeitsprüfungen. Die Testdauer ergibt sich durch die erforderliche Anzahl an Schwingspielen zum Nachweis der Dauerfestigkeit.
Bilder: Prüfprofil einer Resonanzdauerprüfung mit Nachführung der Prüffrequenz (erkennbar am Kreuz)
Anwendung am Beispiel von Motoren
Komponenten und Bauteile von Motoren werden im Betrieb durch die Motorordnungen häufig zu Resonanzschwingungen angeregt. Dies kann zu einer erhöhten mechanischen Beanspruchung und zum Versagen eines Bauteils führen. Mit der Resonanzdauerprüfung wird nachgewiesen, dass Motorkomponenten eine ausreichende Dauerhaltbarkeit gegenüber den durch den Motor angeregten Eigenschwingungen haben.
Beschreibung
In der Festfrequenzprüfung werden die Prüflinge mit einer harmonischen Sinusschwingung mit fester Frequenz beaufschlagt. Im Gegensatz zur Resonanzdauerprüfung entspricht die Prüffrequenz nicht der Eigenfrequenz des Prüflings. Die Prüffrequenz ist abhängig von der Schwingungsanregung am Einbauort des Produkts, z. B. von der Anregung durch ein benachbartes Aggregat mit fester Drehzahl.
Anwendung am Beispiel Schiffsbau
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